28.09.2018
Das Verwaltungsgericht hat den vorgängigen Entscheid des Solothurner Regierungsrats gestützt.
Das Solothurner Verwaltungsgericht hat die Beschwerde des Schweizer Vogelschutzes (SVS) und des Vogelschutzverbands des Kantons Solothurns gegen den Windpark auf dem Grenchenberg abgewiesen. Damit stützt es den vorgängigen Entscheid des Solothurner Regierungsrats. Das Gericht kommt in seinem Urteil zum Schluss, dass die Interessen des Vogel- und Fledermausschutzes mit verschiedenen Massnahmen im Projekt korrekt berücksichtigt worden seien. Bezüglich der in Zweifel gezogenen Rentabilität der Anlage gehen die Richter mit dem Solothurner Regierungsrat einig, dass selbst bei aus Vogelschutzgründen reduzierten Betriebszeiten noch ein öffentliches Interesse am Bau des Windparks bestehe. Der Regierungsrat habe insgesamt sorgfältig und ausgewogen entschieden, es habe keine Rechtsverletzungen gegeben.
Artikel Bieler Tagblatt vom 28. September 2018