24.11.2021
Das Bundesgericht ist zum Teil auf die Beschwerde des Schweizerischen und solothurnischen Vogelschutzverbands eingegangen.
Die SWG nimmt den Entschied zur Kenntnis, dass zwei von sechs Anlagen gestrichen werden sollen. Sobald das schriftliche Urteil vorliegt, wird die SWG dieses zusammen mit den zuständigen Behörden der Stadt Grenchen und des Kantons Solothurn analysieren und über das weitere Vorgehen entscheiden.