02.05.2018
Das Bundesgericht hat Beschwerde und Revisionsgesuch von «Pro Grenchen» abgelehnt.
Das Bundesgericht hat Beschwerde und Revisionsgesuch von «Pro Grenchen» abgelehnt. Die Lausanner Richter sind zum Schluss gekommen, dass die Gegner vom Windpark auf dem Grenchenberg zu wenig betroffen und daher nicht zur Beschwerde legitimiert sind. Das Bundesgericht bestätigt damit die Haltung des Regierungsrats und das Urteil des Solothurner Verwaltungsgerichts.