Das Windparkprojekt auf dem Grenchenberg durchläuft folgende Phasen:
Als Infrastrukturprojekte unterstehen Windenergieanlagen strengen Planungsanforderungen. Das dreistufige Verfahren beginnt beim kantonalen Richtplan, erfordert eine Anpassung der kommunalen Zonen- und Nutzungsplanung und schliesst mit der Baubewilligung für die einzelnen Anlagen ab. Windenergieanlagen von mehr als 5 MW installierter Leistung unterstehen zudem der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Damit wird sichergestellt, dass sämtliche Vorschriften und Gesetze von Bund, Kanton und Gemeinde erfüllt werden und eine stufengerechte Interessenabwägung erfolgt.
Der Gemeinderat der Stadt Grenchen entschied als kommunale Planungsbehörde über die Nutzungsplanung mit Anpassung Teilzonenplan, Gestaltungsplan und UVP sowie im Anschluss über das konkrete Baugesuch. Am 30. Juni 2015 wurde die Nutzungsplanung einstimmig beschlossen und sämtliche Einsprachen abgewiesen.
Am 4. Juli 2017 wurde die Nutzungsplanung und das Rodungsgesuch zum
Projekt Windkraft Grenchen auch vom Regierungsrat des Kantons Solothurn
genehmigt und die verbleibenden Beschwerden abgewiesen. Gegen den Beschluss wurde eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Dieses ging am 24. November 2021 zum Teil auf die Beschwerde ein. Es genehmigte die Nutzungsplanung für vier Windenergieanlagen.
Die Baubewilligung für die Windenergieanlagen und die notwendige Erschliessung wurde am 1. Juli 2019 durch die Bau- und Planungskommission der Stadt Grenchen erteilt. Gegen diese Bewilligung ist eine Beschwerde vor dem kantonalen Verwaltungsgericht hängig.