Mit einer
sorgfältigen Standortplanung können negative Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Umwelt
weitgehend vermieden werden. Windenergieprojekte
ab einer installierten Leistung von 5 MW unterstehen der Pflicht zur Umweltverträglicheitsprüfung
(UVP). Dabei sind die möglichen Auswirkungen der Anlage auf die Umwelt abzuklären
und der Nachweis zu erbringen, dass alle geltenden Vorschriften und Gesetze
(u. a. Landschaftsaspekte, Lärm- und Naturschutz) eingehalten werden.
Die zuständigen Fachstellen des Kantons Solothurn beurteilen, gestützt auf die von ausgewiesenen Fachexperten durchgeführten Untersuchungen, den geplanten Windpark auf dem Grenchenberg als umweltverträglich. Die im Rahmen des Umweltverträglichkeitsberichts (UVB) festgelegten Massnahmen sind im Bau und Betrieb verbindlich umzusetzen.
Die Umsetzung und die Wirkungskontrolle der langfristigen Massnahmen im Bereich Vogel- und Fledermausschutz, Wildsäuger, Flora und Wald werden durch die Begleitgruppe Umwelt begleitet. Diese soll über die Bauphase hinaus während der Betriebsphase als Bindeglied zwischen der Bauherrschaft, den kantonalen Fachstellen und den Umweltverbänden beibehalten werden und den Wissenstransfer mit anderen Windenergieprojekten in der Region sicherstellen.