Dem Landschaftsschutz misst die SWG beim Projekt «Windkraft Grenchen» höchste Priorität bei. Als Projekteignerin und regional verwurzeltes Unternehmen hat sie den Anspruch, den heutigen Zustand der künftigen Standorte weitgehend beizubehalten und irreversible Eingriffe möglichst verträglich zu gestalten. Das Projekt beeinträchtigt keine Naturschutzgebiete, denn diese sind im vom Kanton Solothurn genehmigten Richtplan ausgeschlossen.
Durch die gewählte Anordnung lassen sich
einzelne, verstreute Windenergieanlagen vermeiden. Der zusammenhängende Windpark
fügt sich gut ins Landschaftsbild ein, ebenso das neue Unterwerk
Untergrenchenberg. Folgende Karte zeigt die Standorte der vier Windenergieanlagen gemäss der genehmigten Nutzungsplanung. Die Anlagen an den durchgestrichenen Standorten werden als Folge des Bundesgerichtsurteils vom November 2021 nicht weiterverfolgt.
Die angedachte Stromwegführung von den Windenergieanlagen zum
Unterwerk Untergrenchenberg erfolgt über neue, in den Zufahrtsstrassen
verlegte Kabel. Die heutige 16-kV-Leitung und die Telefonleitung auf dem
Grenchenberg werden in den Boden verlegt und danach nicht mehr sichtbar
sein. Die notwendige Netzverstärkung von 16 auf 50 kV führt ab
Unterwerk Untergrenchenberg über ein erdverlegtes Kabel entlang der
bestehenden Trasse der Gemeinschaftsantenne Grenchen via Vorberg nach
Grenchen, wo der Strom ins Verteilnetz eingespeist wird.
Durch die Realisierung des Windparks auf dem Grenchenberg ergeben sich Synergien mit der Infrastruktur der Berghöfe. Unter anderem sollen diese dadurch
Anschluss an die
Kanalisation bekommen.